Bezeichnung | WiBe (Wirtschaftsbetrachtungen) |
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Verbreitung | |
Beteiligte | Bundesverwaltung/Öffentliche Verwaltung, Bundesministerium des Inneren |
Verbindlich für wen? | |
entstanden aus | |
tangierte Prozesse | Erweiterung von Projektüberlegungen à indem man sich mit monetären und qualitativen Bewertungen sowie dem Kapital- und Nutzwert befasst, Analyse von geplanten IT-Investitionen im Sinne der Wirtschaftlichkeit des Einsatzes der IT, Errechnung der Wirtschaftlichkeit |
Verbindlich? | |
Seit wann im Einsatz? | Veröffentlichung WiBe Version 1.0 1992 |
Relevante Normen/Gesetze etc. | Bundeshaushaltsordnung, allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung, Befolgung von §7 BHO (nur Empfehlung) |
Bestandteile | Hauptbestandteil der WiBe bildet der generelle Kriterienkatalog: Monetärer Sinn (Rentabilität) à Entwicklungskosten und Entwicklungsnutzen sowie sämtliche Betriebskosten und Betriebsnutzen, Dringlichkeit der IT-Maßnahme, Qualitativ-strategische Bedeutung der IT-Maßnahme, Externe Effekte der IT-Maßnahme |
Zusatzinformation | Externe Effekte: Unternehmen und Kunden |