BezeichnungELSTER
Verbreitung
BeteiligteBürger, Unternehmen und Finanzverwaltungen des Bundes und der Länder
Verbindlich für wen?Nicht bekannt
entstanden ausNicht bekannt
tangierte ProzesseMöglichkeit zu eröffnen, Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet abwickeln zu können à eine standardisierte und digitale Übermittlung aller gängigen oder aufgrund rechtlicher Vorschriften verpflichtend einzureichenden Belege zu ermöglichen, elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung
Verbindlich?Nicht bekannt
Relevante Normen/Gesetze etc.§§ 87a bis 87d Abgabenordnung und Verordnung über den automatisierten Abruf von Steuerdaten (Steuerdaten-Abrufverordnung), Steuerdaten-Abrufverordnung (StDAV), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG), Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW), ISO 27001
Vorteile (für wen)Aufwandsreduzierung, Sparen von Papier, Leichteres Ausfüllen, Plausibilitätsprüfung, Hilfefunktion, Steuerberechnungsfunktion (Anwender), Bescheiddatenabholung (Anzeige der Bescheiddaten und Vergleich mit den übermittelten Werten), Unterstützung für sehbehinderte Anwender, Übernahme von Daten aus dem Vorjahr
Mögl. SystemlandschaftenNicht bekannt
Extrasseit dem 01.01.2018 kann die elektronische Übermittlung der Steuererklärungen von Unternehmen über ELSTER nur noch authentifiziert erfolgen (elektronische Unterschrift)
SicherheitZum Schutz des Steuergeheimnisses werden die Steuerdaten verschlüsselt vom PC in das Landesrechenzentrum der sächsischen Steuerverwaltung nach Dresden übermittelt, TÜV überprüft und wird mit dem Sicherheitszertifikat der TÜV Informationstechnik GmbH bestätigt
LeistungsumfangEinkommensteuererklärung und Unternehmenssteuererklärungen, Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung), Auskunft für den Arbeitnehmer zu seinen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM)