Bezeichnung | ELSTER |
---|---|
Verbreitung | |
Beteiligte | Bürger, Unternehmen und Finanzverwaltungen des Bundes und der Länder |
Verbindlich für wen? | Nicht bekannt |
entstanden aus | Nicht bekannt |
tangierte Prozesse | Möglichkeit zu eröffnen, Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet abwickeln zu können à eine standardisierte und digitale Übermittlung aller gängigen oder aufgrund rechtlicher Vorschriften verpflichtend einzureichenden Belege zu ermöglichen, elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung |
Verbindlich? | Nicht bekannt |
Relevante Normen/Gesetze etc. | §§ 87a bis 87d Abgabenordnung und Verordnung über den automatisierten Abruf von Steuerdaten (Steuerdaten-Abrufverordnung), Steuerdaten-Abrufverordnung (StDAV), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG), Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW), ISO 27001 |
Vorteile (für wen) | Aufwandsreduzierung, Sparen von Papier, Leichteres Ausfüllen, Plausibilitätsprüfung, Hilfefunktion, Steuerberechnungsfunktion (Anwender), Bescheiddatenabholung (Anzeige der Bescheiddaten und Vergleich mit den übermittelten Werten), Unterstützung für sehbehinderte Anwender, Übernahme von Daten aus dem Vorjahr |
Mögl. Systemlandschaften | Nicht bekannt |
Extras | seit dem 01.01.2018 kann die elektronische Übermittlung der Steuererklärungen von Unternehmen über ELSTER nur noch authentifiziert erfolgen (elektronische Unterschrift) |
Sicherheit | Zum Schutz des Steuergeheimnisses werden die Steuerdaten verschlüsselt vom PC in das Landesrechenzentrum der sächsischen Steuerverwaltung nach Dresden übermittelt, TÜV überprüft und wird mit dem Sicherheitszertifikat der TÜV Informationstechnik GmbH bestätigt |
Leistungsumfang | Einkommensteuererklärung und Unternehmenssteuererklärungen, Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung), Auskunft für den Arbeitnehmer zu seinen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) |