BezeichnungDRS21 (Deutscher Rechnungslegungsstandard)
VerbreitungDeutschland
BeteiligteUnternehmen, die die deutschen Rechnungslegungsstandards benutzen (kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften, die nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind bzw. nicht-kapitalmarktorientierte Konzerne)
Verbindlich für wen?Ab 2015 verpflichtend für Kapitalflussrechnungen
entstanden ausLöst dRS2 ab, Basiert auf der Buchführung und den daraus abgeleiteten handelsrechtlichen Abschlüssen
tangierte ProzesseKapitalflussrechnung (zwei Methoden der Ermittlung): aus der Konzernbilanz und der Konzerngewinn- und -verlustrechnung unter Hinzunahme zusätzlicher Informationen ermitteln, entsteht aus der Konsolidierung der einzelnen Kapitalflussrechnungen der Konzernunternehmen
Verbindlich?
Seit wann im Einsatz?8.4.14 veröffentlicht, daher auch schon für 2014 anwendbar
Relevante Normen/Gesetze etc.BilMoG, § 297 Abs. 1 Satz 1 HGB, § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB
Zu standardisierende Informationsobjekte/DatentypenZahlungsmittel und Zahlungsmittel-äquivalente (kurzfristige, äußerst liquide, auf der Aktivseite der Bilanz erfasste Finanzmittel der Liquiditätsreserve)