Bezeichnung | DRS21 (Deutscher Rechnungslegungsstandard) |
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Verbreitung | Deutschland |
Beteiligte | Unternehmen, die die deutschen Rechnungslegungsstandards benutzen (kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften, die nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind bzw. nicht-kapitalmarktorientierte Konzerne) |
Verbindlich für wen? | Ab 2015 verpflichtend für Kapitalflussrechnungen |
entstanden aus | Löst dRS2 ab, Basiert auf der Buchführung und den daraus abgeleiteten handelsrechtlichen Abschlüssen |
tangierte Prozesse | Kapitalflussrechnung (zwei Methoden der Ermittlung): aus der Konzernbilanz und der Konzerngewinn- und -verlustrechnung unter Hinzunahme zusätzlicher Informationen ermitteln, entsteht aus der Konsolidierung der einzelnen Kapitalflussrechnungen der Konzernunternehmen |
Verbindlich? | |
Seit wann im Einsatz? | 8.4.14 veröffentlicht, daher auch schon für 2014 anwendbar |
Relevante Normen/Gesetze etc. | BilMoG, § 297 Abs. 1 Satz 1 HGB, § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB |
Zu standardisierende Informationsobjekte/Datentypen | Zahlungsmittel und Zahlungsmittel-äquivalente (kurzfristige, äußerst liquide, auf der Aktivseite der Bilanz erfasste Finanzmittel der Liquiditätsreserve) |