Bezeichnung | CRS (Common Reporting Standard) |
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Verbreitung | Österreich, Italien, Belgien, Jersey, Bulgarien, Südkorea, Kroatien, Luxembourg, Zypern, Mexiko, Tschechien, Niederlande, Dänemark, Rumänien, Frankreich, Polen, Deutschland, Slowakei, Guernsey, Slowenien, Griechenland, Spanien, Ungarn, Südafrika, Irland, Schweden, Isle of Man, Großbritannien, Australien, Japan, Brasilien, Macau, Kanada, Neuseeland, Chile, Schweiz, Hong Kong, Türkei, Israel, Chinese Taipei, Philippinen |
Beteiligte | Finanzinstitute/Steuerbehörden, Banken, Betreuung durch Bundeszentralamt für Steuern, meldepflichtige Personen (natürliche Personen oder Rechtsträger/juristische Personen (einschließlich Trusts und Stiftungen), die nach dem Steuerrecht des Teilnehmerstaates in diesem ansässig sind) |
Verbindlich für wen? | Deutschland und OECD-Partnerstaaten |
entstanden aus | Von OECD als internationales Abkommen |
tangierte Prozesse | Austausch von steuerlichen Informationen über Finanzkonten: Sammeln erforderlicher Finanzinformationen, Übertragung dieser an die jeweiligen Steuerbehörden, Empfang von Informationen der Finanzinstitute, Finanzinstitute à verpflichtet die steuerliche Ansässigkeit von jeder meldepflichtigen Person und von jedem meldepflichtigem Rechtsträger, die/der Inhaber eines meldepflichtigen Kontos ist, zu ermitteln und die erforderlichen Daten in einer jährlichen Meldung an die jeweils zuständige nationale Steuerbehörde, in Deutschland das Bundeszentralamt für Steuern, zu melden, Daten sind bis zum 31.Juli des jeweiligen Kalenderjahres durch die meldenden deutschen Finanzinstitute nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln oder durch einen Fremddienstleister übermitteln zu lassen, die übermittelten Daten werden daraufhin vom BZSt bis zum 30. September an die CRS-Partnerstaaten weitergeleitet, im Gegenzug erhält das BZSt Daten der CRS-Partnerstaaten zu ausländischen meldepflichtigen Konten, deren Inhaber in Deutschland ansässige Personen sind; die Informationen werden an die zuständigen Landesfinanzbehörden zur Durchführung des Besteuerungsverfahrens weitergeleitet, Pflicht zur Prüfung passiver Rechtsträger sowie Meldung der natürlichen Personen, die diese Rechtsträger tatsächlich beherrschen |
Verbindlich? | Deutschland ist am 21.12.15 beigetreten |
Seit wann im Einsatz? | 21.7.14 ins Leben gerufen |
Relevante Normen/Gesetze etc. | Due Diligence- & Reporting-Vorschriften, FKAustG (konkret § 6), EU-Amtshilferichtlinie (EU-Ebene) |
Zweck | Unterstützung des Kampfes länderübergreifend gegen die grenzüberschreitende Steuerflucht, Förderung der internationalen Steuerehrlichkeit |
Zu standardisierende Informationsobjekte/Datentypen | Zu meldende Finanzinformationen: diverse Arten von Kapitalerträgen, Zinsen, Dividenden, Einkünfte aus bestimmten Versicherungsverträgen, andere ähnliche Erträge, Kontoguthaben/Vermögensdaten, Personendaten, Kontodaten, Erlöse aus der Veräußerung von Finanzvermögen |
Daten(-typen) | Name, Adresse und Steueridentifikationsnummer, Geburtsdatum und Geburtsort, Steuerlicher Wohnsitz, Kontonummer, Name und Identifikationsnummer des meldenden deutschen Finanzinstituts, Kontosaldo oder -wert zum Ende des betreffenden Kalenderjahres, Bei Verwahrkonten jeweils der Gesamtbruttoertrag der Zinsen, der Dividenden und anderer Einkünfte, die mittels der Vermögenswerte dieses Kontos erzielt und diesem gutgeschrieben wurden, Bei Einlagekonten der Gesamtbruttoertrag der Zinsen, die auf das Konto eingezahlt oder diesem gutgeschrieben wurden, Bei allen anderen Konten der Gesamtbruttobetrag, der in Bezug auf das Konto an den Kontoinhaber gezahlt oder diesem gutgeschrieben wurde und für den das meldende deutsche Finanzinstitut Schuldner ist. Die Gesamthöhe aller im Meldezeitraum geleisteten Einlösungsbeträge ist einzuschließen, Bei Verwahrkonten die Gesamtbruttoerlöse aus der Veräußerung oder dem Rückkauf von Vermögensgegenständen, die auf das Konto eingezahlt oder diesem gutgeschrieben wurden und für die das Finanzinstitut als Verwahrstelle, Makler, Bevollmächtigter oder anderweitig als Vertreter für den Kontoinhaber tätig war |